Absenzenregelung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung am ersten Tag des Fehlens zwischen 7:15 Uhr und 7:55 Uhr über den Schulmanager entschuldigt werden muss. Falls dies nicht möglich ist, können Sie Ihr Kind ausnahmsweise auch telefonisch krankmelden. Im Falle einer telefonischen Krankmeldung ist eine nachträgliche Online-Krankmeldung oder eine schriftliche Entschuldigung (per Post oder durch Abgabe im Schülersekretariat) innerhalb von zwei Tagen erforderlich.
Bei Krankheitsfällen von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als fünf Unterrichtstagen in Folge muss grundsätzlich ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden. Haben Sie bitte im Interesse unserer Mitsorge für Ihre Kinder Verständnis für diese Regelung.
Jgst 5 - 10: +49931 359 40130
Jgst. 11 - 13: +49931 359 40160
Schulmanager: Online oder App
Bei vorhersehbarer Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. Arzttermin) ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager (mind. 2 Tage Vorlaufzeit) oder bei der Schulleitung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungsanträge für die OGS ebenfalls grundsätzlich über den Schulmanager gestellt werden. Bei mehrtägigen Beurlaubungen ist die Antragstellung ebenfalls online (Schulmanager) oder schriftlich möglich. Im Falle der digitalen Antragstellung muss aber immer auch eine schriftliche Begründung per Mail oder durch Abgabe eines Schreibens zu Händen des Schulleiters im Direktorat erfolgen.
Digitale Antragsstellung:
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen muss, ist eine vorherige Befreiung durch die Schulleitung notwendig. Achten Sie bitte darauf, dass für den entsprechenden Tag keine Leistungsnachweise angekündigt sind.
Befreiungen aus Urlaubsgründen (z. B. vor den Ferien) können nicht genehmigt werden. die Schule im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens verpflichtet ist, unmittelbar nach Unterrichtsbeginn zu klären, wo sich die Schülerin oder der Schüler befindet, sind wir darauf angewiesen, dass wir Sie anrufen zu können. Bedenken Sie, dass die Schule aus Sorge um die Sicherheit Ihres Kindes die Polizei verständigen muss, wenn Sie es versäumt haben, Ihr Kind zu entschuldigen und wenn kein Elternteil telefonisch erreichbar ist.
Für die Oberstufe (Q12/Q13) gibt es im Modul Lernen des Schulmanagers eine gesonderte Regelung für Absenzen.
Links und Downloads zu unseren Regelungen
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Absenzenregelung
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Absenzenregelung für Jahrgangsstufen 5-11
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Hausordnung
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Aktuelle Hausordnung
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Anhang zur Hausordnung: Nutzung privater Endgeräte (Smartphone etc.)
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Leistungserhebungen am Deutschhaus-Gymnasium
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Leistungserhebungen (alle Jgst.) (gem. § 21 GSO)
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EDV
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Einverständnis zur Nutzung der IT-Infrastruktur
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Nutzungsordnung der IT-Infrastruktur und des Internets
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Nutzungsordnung privater Endgeräte
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Vereinbarung zur unterrichtlichen Nutzung digitaler Endgeräte inkl. Checkliste (ab 8. Jgst)
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Einwilligungserklärung zur (freiwilligen) Nutzung von Microsoft Office 365 (Programme ohne Cloud)
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Nutzungsordnung zu Microsoft Office 365
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