Schulpsychologie

Informationen zur schulpsychologischen Beratung!

Unser Schulpsychologe

Das Deutschhaus-Gymnasiums wird schulpsychologisch vom staatlichen Schulpsychologen StD Jens Purius betreut.  Sie können mit ihm per E-Mail (j.purius@deutschhaus.de) oder über den Schulmanager individuelle Beratungstermine vereinbaren. Die Telefonsprechstunde findet jeweils dienstags von 10:00 - 11:00 Uhr statt.

Typische Beratungsanlässe

  • Lern- und Leistungsprobleme
  • Angst, insbesondere Prüfungsangst
  • Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme
  • Mobbing und andere soziale Konflikte
  • Begabungs- und Schullaufbahnfragen

Kontakt

Jens Purius

  • Modellklassen
  • Schulpsychologie
  • Kompetenzzentrum

Aufgabenschwerpunkte

Schulpsychologe, Lehrer für Mathematik, StD

  • Psychologische Beratung
  • Diagnostik
  • Aufnahmeverfahren
  • Weiterentwicklung der Konzeption
  • Pädagogische Fragen
  • Koordination des Regionalforums Begabtenförderung Unterfranken
  • psychologische Beratung und Diagnostik

Telefonsprechstunde:
Dienstag 10:00 - 11:00 Uhr

Lese-/Rechtschreib-Störung

Atteste

Sollte bei Ihrem Kind ein fachärztliches Attest über eine Lese-/Rechtschreib-Störung vorliegen, so wenden Sie sich bitte an Herrn Purius. Er überprüft, ob die schulischen Bedingungen für die Anerkennung der Lese-/Rechtschreib-Störung erfüllt sind und empfiehlt der Schulleitung in einer Stellungnahme Maßnahmen für Nachteilsausgleich und Notenschutz. Über die schulische Berücksichtigung der Legasthenie entscheidet dann die Schulleitung nach schriftlichem Antrag durch die Eltern.

Verdacht

Sollte nur ein Verdacht, aber bisher keine Untersuchung auf eine Lese-/Rechtschreib-Störung vorliegen, so können Sie sich ebenfalls mit Herrn Purius in Verbindung setzen und beraten lassen. Die Lese-Rechtschreib-Diagnostik kann dann durch einen Facharzt oder durch Herrn Purius selbst durchgeführt werden.

Regelungen nach dem Übertritt

Bei Schülerinnen und Schülern, die bereits in der Grundschule die Anerkennung einer Lese-/ Rechtschreib-Störung hatten, muss diese nach dem Übertritt auf das Gymnasium neu beantragt werden. In der Regel ist hierfür eine erneute testpsychologische Untersuchung notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Purius.