



Bitte beachten Sie, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung am ersten Tag des Fehlens zwischen 7.15 Uhr und 7.55 Uhr über den Schulmanager entschuldigt werden muss. Falls dies nicht möglich ist, können Sie Ihr Kind ausnahmesweise !) auch telefonisch krankmelden. Im Falle einer telefonischen Krankmeldung ist eine nachträgliche Online-Krankmeldung oder eine schriftliche Entschuldigung (per Post oder Abgabe im Schülersekretariat) innerhalb von zwei Tagen erforderlich.
Bei Krankheitsfällen von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als fünf Unterrichtstagen in Folge muss grundsätzlich ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden.
Jgst 5 - 10 | Jgst. 11 - 13 |
| 0931 / 359 40-130 | 0931 / 359 40-160 |
www.schulmanager-online.de oder entsprechende App | |
Haben Sie bitte im Interesse unserer Mitsorge für Ihre Kinder Verständnis für diese Regelung.
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen muss, ist eine vorherige Befreiung durch die Schulleitung notwendig. Achten Sie bitte darauf, dass für den entsprechenden Tag keine Leistungsnachweise angekündigt sind.
Bei vorhersehbarer Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. Arzttermin) ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager (mind. 2 Tage Vorlaufzeit) oder bei der Schulleitung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungsanträge für die OGS ebenfalls grundsätzlich über den Schulmanager gestellt werden. Bei mehrtägigen Beurlaubungen ist die Antragstellung ebenfalls online (Schulmanager) oder schriftlich möglich. Im Falle der digitalen Antragstellung muss aber immer auch eine schriftliche Begründung per Mail oder durch Abgabe eines Schreibens zu Händen des Schulleiters im Direktorat erfolgen.
Befreiungen aus Urlaubsgründen (z. B. vor den Ferien) können nicht genehmigt werden.
Da die Schule im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens verpflichtet ist, unmittelbar nach Unterrichtsbeginn zu klären, wo sich die Schülerin oder der Schüler befindet, sind wir darauf angewiesen, dass wir Sie anrufen zu können. Bedenken Sie, dass die Schule aus Sorge um die Sicherheit Ihres Kindes die Polizei verständigen muss, wenn Sie es versäumt haben, Ihr Kind zu entschuldigen und wenn kein Elternteil telefonisch erreichbar ist.
Absenzenregelung für Jahrgangsstufen 5-11
Für die Oberstufe (Q12/Q13) gibt es im Modul Lernen des Schulmanagers eine gesonderte Regelung für Absenzen.
Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internets
Einverständnis zur Nutzung der IT-Infrastruktur
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Nutzung privater Medien (Smartphone etc.)
Nutzungsordnung privater Endgeräte
Vereinbarung zur unterrichtlichen Nutzung digitaler Endgeräte (ab 8. Jgst)
Vereingarung zur unterrichtlichen Nutzung digitaler Endgeräte inkl. Checkliste
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