Wahlordnungen

Elternbeirat

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Elternbeirates ergibt sich aus dem BayEUG, Art. 66.
Danach werden für das DHG zwölf Mitglieder gewählt. Bis zu vier weitere Mitglieder,  die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen müssen, können als Ersatzmitglieder mit beratender und unterstützender Funktion hinzugezogen werden.

Amtszeit und Mitgliedschaft

Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich; die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Mit dem Ablauf der Amtszeit endet die Mitgliedschaft automatisch, ebenso beim Ausscheiden des Kindes aus der Schule, mit der Niederlegung des Ehrenamtes oder dem Verlust der Wählbarkeit. An die Stelle eines ausgeschiedenen Elternbeiratsmitgliedes rückt für die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied nach.
 

Wahlberechtigte und Wählbarkeit

Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, von denen mindestens ein Kind das DHG besucht, die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sowie ermächtigte Personen im Sinne des Art. 68 Satz 2 BayEUG, ferner die in Art. 66 Abs. 3 Satz 3 BayEUG genannte Leitung eines Schülerheims oder einer ähnlichen Einrichtung; die Wahlberechtigung bleibt während der Beurlaubung des Kindes bestehen.

Wählbar sind die genannten Wahlberechtigten mit Ausnahme der an der betreffenden Schule tätigen Lehrkräfte und Förderlehrer.
Dem Elternbeirat an einer Schule kann jeweils nur ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter eines Kindes angehören.

Wahl des Elternbeirats

Sofern im Schuljahr die Wahl eines neuen Elternbeirats ansteht, wird sie innerhalb der ersten sechs Wochen durchgeführt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl beruft der bestehende Elternbeirat einen Wahlausschuss ein, der für den ungestörten Ablauf sorgt. Die Einladung enthält eine Zugangsberechtigung (TAN) zur Wahl, mit der ein Online-Wahlverfahren durchgeführt werden kann.
Alle Mitglieder des Elternbeirates werden in einem Wahlgang gewählt. Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Mitglieder des Elternbeirats zu wählen sind; auf jeden zu wählenden Kandidaten/Kandidatin kann aber höchstens eine Stimme entfallen.
Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten.
Gewählt sind diejenigen Kandidaten/Kandidatinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben, in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die übrigen gewählten Kandidaten bilden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Stimmenzahl.
Das Wahlergebnis wird binnen einer Woche online bekannt gegeben.

KES - KlassenelternsprecherInnen

Die KlassenelternsprecherInnen bilden zusammen mit dem Elternbeirat die Elternvertretung. Als gewählte/r VertreterInnen der Klasseneltern sind die/der KlassenelternsprecherInnen die ersten Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und SchülerInnen der jeweiligen Klasse. Zusätzlich sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Elternbeirat, da sie über die aktuelle Situation in ihrer Klasse am besten informiert sind.
Am DHG wird für alle Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 eine Klassenelternsprecherin oder ein Klassenelternsprecher und ein/e StellvertreterIn je Klasse gewählt. Die Wahl gilt für jeweils ein Schuljahr, wobei die Geschäfte bis zur Wahl eines/r Nachfolgers/in im darauf folgenden Schuljahr fortgeführt werden. Die anwesenden Erziehungsberechtigten wählen die/den KlassenelternsprecherIn und die/den StellvertreterIn am ersten Klassenelternabend eines neuen Schuljahres.

Die Aufgaben der KlassenelternsprecherInnen beziehen sich ausschließlich auf die Klasse und umfassen hauptsächlich:

  • die Klärung organisatorischer Fragen der Klasse und des Unterrichts
  • das Weiterleiten von Anträgen, Vorschlägen und Wünschen an den Elternbeirat
  • die Organisation und Durchführung von Klassenelterntreffen
  • Weiterleiten von Informationen vom Elternbeirat an die Klasseneltern

Die/der Vorsitzende des Elternbeirats lädt alle KlassenelternsprecherInnen mindestens zweimal jährlich zu einer Klassenelternsprecherversammlung (KES) ein. Die KlassenelternsprecherInnen informieren die Klasseneltern anschließend durch die Weitergabe der Sitzungsprotokolle per E-Mailverteiler über die Inhalte und Ergebnisse der Klassenelternsprecherversammlung. Mitglieder des Elternbeirats können an den Klassenelternabenden und an der KES teilnehmen.