Kurze Erläuterungen zur Einwilligungserklärung
Unsere Schulwebsite bleibt nur lebendig, wenn wir die Aktivitäten unserer SchülerInnen durch Personenabbildungen und Texte darstellen können. Hierzu bedarf es sowohl Ihre als auch die Erlaubnis Ihres Kindes. Allein die „sehr juristisch“ wirkenden Formulierungen der Einwilligungserklärung zeigen Ihnen, dass wir das Thema Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Personenabbildungen sehr ernst nehmen. Falls Sie dennoch unter Umständen mit einer Abbildung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes nicht einverstanden sein sollten, wird diese selbstverständlich sofort von der Website entfernt (per Mail an die Schule
info[@]deutschhaus.de oder an die Homepagebetreuerin
p.bader[@]deutschhaus.de ).
Hier noch jeweils kurze Erklärungen zu den Punkten 1-3:
Unter Punkt 1 der Einwilligungserklärung willigt man ein, dass Fotos, Videos usw. von Ihrem Sohn/Ihrer Tochter gemacht werden dürfen und diese wie unter Punkt 2 beschrieben veröffentlicht werden dürfen. Dennoch ist es jederzeit möglich diese Zustimmung in Bezug auf Fotos, die Ihren Sohn /Ihre Tochter alleine abbilden, und in Bezug auf die Angabe des Namens wieder zurückzunehmen. Stimmen Sie der Veröffentlichung von Personenabbildungen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes nicht zu und wird Ihre Tochter / Ihr Sohn im Schulgebäude um ein Foto gebeten, das veröffentlicht werden soll, so bedeutet dies, dass dies Ihre Tochter / Ihr Sohn ablehnt.
Unter Punkt 2. der Einwilligungserklärung ist zu lesen, wo „Personenabbildungen“, also Fotos, Videos usw. Ihrer Tochter/Ihres Sohnes veröffentlicht werden dürfen, nämlich in Publikationen über die Schule, auf der Schulhomepage, auf eigenständigen schulischen Projekthomepages, sonstigen von der Schule betreute Internetseiten und in elektronischen Newslettern (E-Mail Rundschreiben) der Schule.
Unter Punkt 3. steht, dass dort auch der Name und die Jahrgangsstufe Ihrer Tochter / Ihres Sohnes u. U. veröffentlicht werden dürfen. Wir werden hierauf jedoch nur bei besonderen Anlässen zurückgreifen (z.B. Preisträger bei einem bundesweiten Wettbewerb) und werden dies nur in Absprache mit Ihrer Tochter / Ihrem Sohn tun. In Verbindung mit Personenabbildungen werden Namen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig auf der Abbildung Ihrer Tochter / Ihrem Sohn zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassen- oder Gruppenfotos mit einer alphabetisch geordneten Vornamensliste).
Mehr Informationen finden Sie auch in den
Erläuterungen zur
Einwilligungserklärung für Schüler.