Bitte beachten Sie, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung am ersten Tag des Fehlens zwischen 7.15 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch oder per Fax, vor 7.15 Uhr auf dem Anrufbeantworter entschuldigt werden muss:
Bei längerer Erkrankung ist
spätestens am dritten Tag eine schriftliche Krankheitsmeldung der Schule zuzuschicken. Bei Wiedereintritt nach längerer Krankheit muss eine Entschuldigung mit Angabe der Dauer der Krankheit durch die Eltern oder den Arzt vorgelegt werden.
Haben Sie bitte im Interesse unserer Mitsorge für Ihre Kinder Verständnis für diese Regelung. Formulare für die Krankheitsmeldung und die Entschuldigung können im Sekretariat II (Frau Hofmann-Frank) abgeholt werden.
Wenn Ihr Kind
während der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen muss, ist eine Befreiung durch die Schulleitung notwendig. Bei
vorhersehbarer Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. Termin beim Kieferorthopäden) ist ein vorheriger schriftlicher Antrag auf Beurlaubung, der bei der Schulleitung eingereicht wird, unbedingt erforderlich.
Befreiungen aus Urlaubsgründen (z. B. vor den Ferien) können nicht genehmigt werden.
Da die Schule im Falle eines
unentschuldigten Fernbleibens einer Schülerin oder eines Schülers verpflichtet ist, unmittelbar nach Unterrichtsbeginn das Fernbleiben zu klären, sind wir darauf angewiesen, dass wir Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, anrufen können. Bedenken Sie, dass die Schule die Polizei verständigen muss, wenn Sie es versäumt haben, Ihr Kind zu entschuldigen und wenn kein Elternteil telefonisch erreichbar ist, um die Situation zu klären.
Die Absenzenregelung für die Kollegstufe finden Sie
hier.