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Der Sozialfonds am DHG

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten.
Die Übernahme der Kosten inkl. Taschengeld für mehrtägige Schulfahrten ist bei Erhalt von Arbeitslosengeld II eine Pflichtleistung der örtlichen Sozialhilfeträger, die zusätzlich zur Regelleistung übernommen werden. Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von ALG II liegt, aber aus eigenen Mitteln die Kosten für eine Klassenfahrt nicht voll decken können, haben Anspruch darauf, die Kosten von der ARGE erstattet zu bekommen.
Die Schulen des Landkreises Würzburg genießen die besondere Verantwortung unseres Sachaufwandsträgers für diese Familien. So verfügt auch das Deutschhaus-Gymnasium über einen Sozialfonds des Landkreises Würzburg, aus dem in Notfällen geholfen werden kann. Diese sozialpolitische Maßnahme hat schon sehr segensreich gewirkt.
Die wirtschaftliche Entwicklung für viele Familien, wie auch der doppelte Abiturjahrgang mit der Konzentration von Studienfahrten und Unterrichtsgängen, hat den Elternbeirat bewogen, hier zusätzlich vorzusorgen.
Trotzdem wird es immer wieder Familien geben, die diese Möglichkeit nicht nutzen können.
Anfang des Jahres 2008 hat der Elternbeirat einen Sozialfonds in Leben gerufen, aus dem Schulfahrten bezuschusst werden können. Verschiedene private Spender haben hierfür bereits Gelder zur Verfügung gestellt. Der Erlös des Weinverkaufs bei der Kulturnacht 2007 ging auch an den Sozialfonds. Über eine weitere Unterstützung der Eltern würde sich der Elternbeirat sehr freuen.
Kontonummer:  460 781 27       
BLZ: 790 500 00
   
Sparkasse Mainfranken
Stichwort: “Sozialfonds DHG
Für den Elternbeirat
Susanne Cimander
 
Nähere Informationen und Hilfe erhalten Sie über den Sozialfonds am DHG bei Susanne Cimander oder per e-Mail unter sozialfonds[at]deutschhaus.de. Das Formular zur Beantragung der Kostenübernahme erhalten Sie hier.
Christiane Kerner und Susanne Cimander